Verpackungen: Neue EU-Vorschriften zur Abfall-Reduzierung

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Die Abgeordneten wollen den Verkauf von sehr leichten Kunststofftragetaschen (unter 15 Mikron) verbieten. © Shutterstock.com

Jeder Europäer erzeugt jährlich fast 190 kg Verpackungsmüll. Nun wurden die Vorschläge der Abgeordneten des EU-Umweltausschusses angenommen, um die Wiederverwendung und das Recycling von Verpackungen zu erleichtern, unnötige Verpackungen und Abfälle zu reduzieren und die Verwendung von recyceltem Inhalt zu fördern.



Im Jahr 2018 erwirtschaftete Verpackung in der EU einen Umsatz von 355 Milliarden Euro. Es handelt sich auch um eine immer größer werdende Abfallquelle: Die EU-Gesamtmenge ist von 66 Millionen Tonnen im Jahr 2009 auf 84 Millionen Tonnen im Jahr 2021 gestiegen. Im Jahr 2021 erzeugte jeder Europäer 188,7 kg Verpackungsmüll pro Jahr, eine Zahl, die voraussichtlich noch steigen wird ohne zusätzliche Maßnahmen auf 209 kg im Jahr 2030.

Daher verabschiedeten die Abgeordneten im Umweltausschuss mit 56 Ja-Stimmen, 23 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen ihre Position zu einem Verordnungsvorschlag zur Festlegung von Anforderungen für den gesamten Verpackungslebenszyklus, vom Rohstoff bis zur endgültigen Entsorgung.

Abfallreduktion von Kunststoffverpackung

Neben den in der Verordnung vorgeschlagenen Gesamtzielen zur Verpackungsreduzierung wollen die Abgeordneten auch spezifische Abfallreduzierungsziele für Kunststoffverpackungen festlegen (10 % bis 2030, 15 % bis 2035 und 20 % bis 2040). Der Kunststoffanteil in Verpackungen müsste je nach Verpackungsart einen Mindestanteil an recyceltem Inhalt enthalten, wobei für 2030 und 2040 spezifische Ziele festgelegt würden.

Bis Ende 2025 sollte die Kommission die Möglichkeit prüfen, Ziele und Nachhaltigkeitskriterien für biobasierten Kunststoff vorzuschlagen, einer Schlüsselressource für die „Defossilisierung“ der Kunststoffwirtschaft.

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Jeder Europäer erzeugt jährlich fast 190 kg Verpackungsmüll. © Shutterstock.com

Weitere vorgeschlagene Maßnahmen

Die EU-Länder müssten sicherstellen, dass bis 2029 mindestens 90 % der in Verpackungen enthaltenen Materialien (Kunststoff, Holz, Eisenmetalle, Aluminium, Glas, Papier und Pappe) getrennt gesammelt werden; für Online-Diensteanbieter gelten dieselben erweiterten Herstellerverantwortungspflichten wie für Hersteller.

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Ohne sichere Verpackungen kann es keine wirksame Recycling- oder Wiederverwendungspolitik geben. © Shutterstock.com

Das sagt der HDE dazu: 

HDE sieht Ergebnis der Abstimmungen im Umweltausschuss des EU- Parlaments kritisch

Der Umweltausschuss des EU-Parlaments (ENVI) hat am 24. Oktober über die neue EU-Verpackungsverordnung abgestimmt. Die Abgeordneten des ENVI stimmten unter anderem für feste Vorgaben zur Nutzung von Mehrweglösungen sowie für ein Verbot bestimmter Einwegverpackungen.

Für den Einzelhandel ist zudem eine Bemühungspflicht zum Aufbau von Nachfüllstationen vorgesehen. Demnach soll ab 2030 10 % der Ladenfläche für Nachfüllstationen zur Verfügung gestellt werden. Den Abgeordneten des ENVI schwebt zudem die Nutzung eines EU-einheitlichen Pfandlogos vor, was wiederum für das aktuelle, deutsche Pfand- und Sicherheitslogo große Probleme mit sich bringen könnte. Die Abstimmungen im Plenum des EU-Parlaments sind nun für den 22. November terminiert.

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