Swarovski CEO Buchbauer bei Strukturreform eingebremst

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Abwarten heißt es derzeit für Robert Buchbauer.

Wie wird es weitergehen mit Swarovski? Diese Frage stellt sich zur Zeit nicht nur CEO Robert Buchbauer, denn er muss einen herben Rückschlag bei seiner geplanten Reform des Kristallkonzerns einstecken.


Es schien nur noch ein winziger Formalschritt zu sein: Die Eintragung der Swarovski Austria Holding ins Firmenbuch. Diese über allen bisherigen Gesellschaften des Kristallkonzerns thronende Holding sollte das zentrale Vehikel für die Strukturreform von CEO Robert Buchbauer sein, mit der er den krisengeschüttelten Kristallkonzern mit Hauptsitzen in Tirol und in der Schweiz lenkbarer machen will, auch die Liquidität der österreichischen Gesellschaften sollte auf diese Weise verbessert und gesichert werden.

Doch nun kann die Gegenseite einen Etappensieg vermelden, der die Reform überhaupt zu Fall bringen könnte. Auf Wunsch des Landesgerichts Innsbruck vom 8. Februar wird die Eintragung unterbrochen. Die Neufassung der Gesellschaftsverträge, wie sie Ende Oktober von den Swarovski-Gesellschaftern mehrheitlich beschlossen wurden, kann somit nicht rechtswirksam werden.

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Nach Ansicht des Gerichts sticht das Argument der Oppositionellen rund um Paul Swarovski, seinen Bruder und Tyrolit-Chef Christoph Swarovski und Nadja Swarovski-Adams, die Mitglied des Group Executive Board im Konzern ist, dass bei einer derart weitreichenden Reform Einstimmigkeit erforderlich gewesen wäre. Dieser so genannte „Stamm Manfred“, der für knapp unter 20 Prozent der Stimmanteile steht, hatte deshalb im November Schiedsgerichtsklagen eingebracht.

Das Gericht erachtet in seinen 48-seitigen Ausführungen zu dem Beschluss zumindest 95 Prozent der Gesellschafteranteile für notwendig , um das Großprojekt auf Schiene zu bringen. Deshalb gehe es, so heißt es wörtlich, davon aus, „dass kein rechtswirksamer Generalversammlungsbeschluss zustande gekommen ist. Die Erfolgsaussichten der Schiedskläger in den anhängigen Verfahren sind als erfolgversprechend einzustufen.“

Hält diese Rechtsmeinung, ist auch die – im Dezember umkämpfte – Berufung von Christoph Swarovski in den mächtigen Swarovski-Beirat und in die Geschäftsführung der Swarovski Auslandsholding rechtswirksam. Der Tiroler IV-Präsident strebt eine Umwandlung in eine Aktiengesellschaft (AG) und eine Garantie für den Standort Wattens an.

Für offizielle Stellungnahmen waren weder die Konzernführung noch die Oppositionellen erreichbar. Der Konzern bestätigt den Eingang eines entsprechendes Schreibens des Landesgerichts, betont jedoch, dass es sich lediglich um eine formale Unterbrechung, nicht um eine Beendigung des von Buchbauer angestrebten Transformationsprozesses handle. Man wolle sich die Schriftstücke erst in Ruhe ansehen, bevor man zu weiteren Schritten Stellung nehme. Denkbar ist etwa ein Rekurs.

Die Gegenseite ist sich hingegen sicher, dass die Konzernführung mit ihren Plänen nun zurück an den Start muss. Buchbauer hat stets betont, dass Zeit ein kritischer Faktor bei seinem Vorhaben ist. Wenn nun das Urteil eines Schiedsgerichts abgewartet werden muss, das nicht vor 2022 realistisch ist, könnte ein Alternativplan ratsamer sein. (Quelle: trend.at)

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