Osterruhe für den Handel von Gründonnerstag bis Dienstag nach Ostern (Fotocredits: Shutterstock)
Die zunehmende Belastung der Intensivstationen führt nun zu schärferen Maßnahmen in der Ostregion. APA-Informationen zufolge werden die Schulferien um eine Woche verlängert bzw. wird ins Distance-Learning übergegangen. Dazu wird der Handel in einer Art Osterruhe von Gründonnerstag bis Dienstag nach Ostern schließen. Davon ausgenommen bleiben allerdings wieder Produkte des täglichen Bedarfs.
Wie die Maßnahmen im Detail aussehen, soll offiziell erst am Abend verkündet werden. Ausgemacht dürfte jedoch auch sein, dass betriebliche Tests auf möglichst einmal pro Woche ausgeweitet werden. Dem Vernehmen nach hätte sich Wiens Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) wie auch Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) noch schärfere Maßnahmen wie einen längeren Lockdown vorstellen können. Im Raum stand ein Zeitraum von zwei, drei Wochen. Vor allem Niederösterreichs Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) soll dem Vernehmen nach aber gebremst haben.
In der EU sind Kommissionsangaben zufolge derzeit 19 der 27 Mitgliedsstaaten mit steigenden Coronavirus-Fallzahlen konfrontiert. In 15 Ländern würden wieder mehr Menschen in Krankenhäuser und Intensivstationen aufgenommen, in acht Staaten steige auch die Zahl der Todesfälle wieder schneller, sagte EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides dazu heute in Brüssel.
Zugangstests
Neu für den Handel: Vorerst beschränkt für die Woche nach Ostern, konkret von 7. bis 10. April, sind für Kunden Zugangstest geplant, wie sie bisher schon für persönliche Dienstleister wie Friseure oder Kosmetikerinnen galten. Kunden brauchen für ihren Einkauf also in diesem Zeitraum einen negativen Corona-Test. Ausgenommen sind auch hier die genannten Grundversorger. Nach dieser »ersten Phase« folgt eine Evaluierung mit Potenzial auf Ausdehnung, bestätigte man der APA aus dem Gesundheitsministerium. Die Frage zur Administrierbarkeit bleibt vorerst offen: Die konkrete Ausgestaltung dieser Maßnahme wird noch per Verordnung festgelegt. Ob es überhaupt zu diesen Zugangstests kommt, erscheint jedoch zumindest fraglich. Denn aufsperren dürfen die Geschäfte nach der »Osterruhe« nur »sofern es die Lage dann zulässt«, wie es aus dem Gesundheitsministerium heißt.
Quelle ORF.at
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