Handelsverband fordert Fairness im digitalen Handel

Handelsverband fordert Fairness im digitalen Handel © Jo Panuwat D | Shutterstock

Handelsverband fordert Fairness im digitalen Handel © Jo Panuwat D | Shutterstock

Im Kampf gegen Quick-Commerce-Plattformen aus Fernost haben heimische (Online-)Händler das Nachsehen. Deshalb fordert der Handelsverband in einem Acht-Punkt-Aktionsplan Fairness im digitalen Handel.



Entstanden während der Corona-Pandemie in China, hat das System der „Quick-Commerce-Plattformen” auch in Europa Einzug gehalten. Es ging dabei vorrangig darum, chinesische Konsumentinnen und Konsumenten direkt mit Herstellern und Anbietern von Produkten des täglichen Bedarfs, insbesondere Nahrungsmittel, Hygieneprodukte und Pharmazeutika mit einer Zustellung „on demand” zu versorgen. Nun schwächelt der Inlandskonsum in der Volksrepublik und dieses Modell wird weltweit ausgerollt.

Frachtflugzeug © supakitswn | Shutterstock
Mehrere Dutzend Frachtflugzeuge kommen täglich in der EU mit Lieferungen aus Fernost an. © supakitswn | Shutterstock

Es braucht einen Aktionsplan für Fairness im digitalen Handel

Deshalb fordert Rainer Will, Geschäftsführer des freiwilligen, unabhängigen und überparteilichen Handelsverbands folgendes: „Es braucht einen Aktionsplan für Fairness im digitalen Handel. Der neue Wettbewerb profitiert davon, dass geltendes EU-Recht oft nur mangelhaft durchgesetzt wird. Gleichzeitig werden Lücken im Zollrecht bewusst ausgenutzt. Leidtragender dieser Entwicklung ist der heimische Handel, der mit mehr als 700.000 Beschäftigten der wichtigste Arbeitgeber des Landes ist, und dadurch in weiterer Folge die gesamte österreichische Bevölkerung.”

Diese neuen Plattformen generieren über eine zentralisierte Kommunikationsplattform Nachfrage nach ihren Produkten. Erst nach Bestellung werden die angebotenen Produkte endgefertigt. Weder Zwischenlager noch Groß- oder Zwischenhändler sind nötig, die Logistikketten sind kurz. Die bestellten Waren werden nach der Produktion direkt verpackt, für die Flugfracht konsolidiert und per Großraumfrachtflugzeug nach Europa gebracht. Stand März 2024 sind das 25 bis 35 Flüge pro Tag (!). All das zu einem Endkonsumentenpreis (inkl. Versandkosten), der um 30 bis 40 Prozent unter jenem vergleichbarer europäischer Angebote liegt.

Rainer Will, GF des Österreichischen Handelsverbands © Stephan Doleschal via rainerwill.at
Rainer Will, GF des Österreichischen Handelsverbands © Stephan Doleschal via rainerwill.at

Leidtragender dieser Entwicklung ist der heimische Handel, der mit mehr als 700.000 Beschäftigten der wichtigste Arbeitgeber des Landes ist.

Rainer Will, Geschäftsführer des österreichischen Handelsverbands

Geltende Regeln werden nicht angewendet

Die EU hat die Regeln für Warensendungen mit geringem Wert (max. € 150,–) bereits vor etwa zehn Jahren angepasst. Für alle Warensendungen gilt: Vorabdaten sind Pflicht – darunter fällt auch die klare Kennung des Lieferanten, des Empfängers und des Abgabenschuldners. Vom Käufer dieser Waren muss Einfuhrumsatzsteuer bezahlt werden, Zoll fällt jedoch erst ab einem Warenwert über € 150,– an.

Doch den Behörden – insbesondere beim Zoll – fehlt es an Mittel und Personal, um diese Daten zu analysieren und die notwendigen Kontrollen zu gewährleisten. Bei einem Import von bis zu 7.000 Tonnen an Warensendung pro Monat an den einzelnen Flughäfen sind die Zollbehörden überlastet. Dazu kommen Fehldeklarierungen, schlechte Datenqualitäten und Beschwerden wegen mangelnder Produktsicherheit.

Acht-Punkte-Aktionsplan für Fairness im digitalen Handel

Konkret fordert der Handeslverband folgende acht Punkte, damit der Vollzug des Zollrechts im digitalen Zeitalter ankommt:

· verpflichtende Einführung der Einhebung der Einfuhrumsatzsteuer für grenzüberschreitende B2C-Warensendungen unter einem Warenwert von € 150,– bei Kauf über Plattformen (Import-One-Stop-Shop-System IOSS) inkl. der verpflichtenden IOSS-VAT-Kennung;

· verpflichtender Vorabversand einer normierten E-Rechnung als Bestandteil des Datensatzes der verpflichtend mit der elektronischen Zolleinfuhrerklärung einhergeht;

· einheitliche UID-Nummer, um digitale Berichtspflichten in der gesamten EU für direkte und indirekte Vergebührungen anzupassen;

· Absenkung der Zollgrenze für B2C-Warensendungen von € 150,– auf € 0,–;

· Vereinfachung der Steuersätze in der EU, um eine zusätzliche Vereinfachung des grenzüberschreitenden Einzelhandels zu gewährleisten;

· datentechnische Harmonisierung von postalischen Transportdokumenten;

· digitale Kennung der Betreiber entlang der gesamten Warenwirtschafts- und Zustellkette;

· Schaffung der digitalen Zolldatenplattform in der EU, um einen Datenaustausch in Echtzeit zu Einzelhandelsbewegungen in der Union zu gewährleisten

Quelle: handelsverband.at

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