Ein bemerkenswerter Rechtsstreit wird derzeit in der Schweiz geführt. Die erste Runde am Berner Handelsgericht hat die Swatch Group verloren und muss einen unabhängigen Großhändler weiterhin mit Ersatzteilen beliefern. In der Zwischenzeit hat sich die Wettbewerbskommission eingeschaltet und überprüft die selektive Distribution.
Die Schweizer „Handelszeitung“ berichtet von dem Rechtsstreit vor dem Berner Handelsgericht. Es ging um den weltweiten Lieferstopp von Ersatzteilen. Die britische Großhandelsfirma Cousins hatte sich gegen das Lieferembargo vom Januar 2015 gewehrt. Seit diesem Zeitpunkt liefere die Swatch Group keine Uhren oder Ersatzteile mehr an unabhängige Händler oder Reparaturfirmen. Den Rechtsstreit hat in erster Runde wohl der unabhängige Großhändler gewonnen. Der Anwalt von Cousins, Simon Holzer, rechnet laut „Handelszeitung“ allerdings damit, dass die Swatch Group das Urteil an das Bundesgericht weiterleiten wird und somit auf Zeit spiele. Die Swatch Group will sich nicht zum Rechtsstreit äußern.
Mittlerweile allerdings hat sich, so die Zeitung, eine weitere Entwicklung ergeben. Die Schweizer Wettbewerbsbehörde (Weko) erwägt eine Untersuchung wegen restriktiver Belieferung von Ersatzteilen. „Wir haben Klagen von unabhängigen Uhrmachern erhalten, die keinen Zugang mehr zu Ersatzteilen haben“, sagte der stellvertretende Weko-Direktor Patrik Ducrey. Auch Konsumenten hätten sich beklagt, dass sie ihre Uhren nicht dort reparieren lassen könnten, wo sie es wollten. „Wir machen derzeit vorläufige Abklärungen, um zu sehen, ob es Hinweise gibt, dass die Uhrenindustrie den Zugang unabhängiger Uhrmacher zu Ersatzteilen unrechtmäßig einschränkt“, sagt Ducrey. Die Entscheidung, ob eine Untersuchung eröffnet wird, dürfte diesen Herbst fallen. Wenn dies der Fall ist, steht nicht weniger als die selektive Distribution auf dem Spiel.
Weitere Infos zu diesem Thema und News aus der Uhrenbranche finden Sie in unserer achten Ausgabe von „Blickpunkt Juwelier“.
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