2G-Kontrollpflicht im Handel ab 11. Jänner

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Handelsvertreter plädieren für Kontrollen an den Kassen bzw. eine “Bändchenlösung” in Einkaufszentren.



Am 10. Jänner soll es zu einer “Aktion scharf” bei 2G-Kontrollen kommen, einen Tag später tritt die 2G-Kontrollpflicht für den gesamten Non-Food-Handel in Kraft. An “Interaktionspunkten” – wie etwa beim Eingang oder spätestens beim Bezahlen an der Kassa – muss der 2G-Status verpflichtend kontrolliert werden, teilte die Bundesregierung am 7. Jänner mit. Der heimische Handel nimmt die am Feiertag verkündete 2G-Kontrollpflicht zur Kenntnis, fordert aber eine praktikable Lösung ein. WKÖ-Handelsobmann Rainer Trefelik spricht sich etwa für eine Bändchenlösung wie in Teilen Deutschland aus, um die vorgeschriebenen Kontrollen zu erleichtern. “Der heimische Handel ist äußerst vielfältig: Die Kontrollen der 2G-Nachweise müssen maßvoll und praktikabel durchführbar sein, und zwar in allen Geschäftsgrößen und -formen, von der kleinen Boutique bis zum großen Einkaufszentrum. Deshalb müssen die Kontrollen sowohl für die Kunden als auch die Betriebe rasch, ohne großen Aufwand und praktikabel durchführbar sein. Das ist ein Gebot der Fairness.”

Der Handelsverband will sich dafür einsetzen, dass Kontrollen nicht nur beim Eingang, sondern auch spätestens beim Bezahlen erfolgen dürfen, da dies in der Praxis besser umsetzbar sei. “In einer weiteren Hochphase der Pandemie ist die 2G-Kontrolle im Zuge des Erwerbs von Waren an der Kassa eine Maßnahme, die wir in Kauf nehmen, um offenhalten zu können”, so Rainer Will, Geschäftsführer des Handelsverbandes. Die ausschließliche Kontrolle am Eingang wäre besonders für kleine Unternehmen nicht machbar gewesen. Die kurze Aufenthaltsdauer und die Maskenpflicht matchen die spätere Kontrolle vertretbar, sagt Will.

Quelle: textilzeitung.at

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