Scheinbar ein Klassiker: Wie Sie selbst einen kniffligen Versicherungsfall beurteilen

Dr. Peter Kleisinger Versicherung Fall Beurteilung

Vertrauen. Beim Abschluss von Versicherungsverträgen verlassen sich viele Juweliere auf die fachliche Kompetenz ihres Beraters – entscheidende Klauseln werden dabei nicht immer im Detail hinterfragt. © DJ

Handels (Unternehmer) Brauch – Erhebung unter Kollegen für Kollegen. Ich ersuche Sie alle, werte Leser, um Unterstützung eines Niederösterreichischen Juweliers, dessen Versicherer nach einem Einbruch nur 1/3 für den Schaden zahlen will.



Juwelier N.N. wurde letzten März nachts von einer ramraid Attacke = Auto Einbruch in die Panzerglasfront heimgesucht. Die Täter drangen in das Geschäft ein, räumten von innen das Schaufenster mit der Nachtdekoration aus und verursachten insgesamt einen Schaden von ca. 300.000.

Wenn die Versicherung falsch ablehnt

Der Versicherer mit einer Bündelpolice, über Versicherungsagenten vermittelt, zahlte nur 80.000 für die gestohlene Ware. Der Rest wird unter folgender Begründung abgelehnt: „Entschädigung für freiliegende Ware wird nur unter folgender Klausel geleistet“: Diese lautete: Waren ständig außerhalb von Behältnissen.

Die Schaufenster, Eingangstüren, Oberlichten und sonstigen Öffnungen können an Geschäftstagen von 8:00 Uhr bis 22:00 Uhr (mit Beleuchtung nach Einbruch der Dunkelheit) ohne Außenschutz (Rollbalken, Juweliergitter, durchschusshemmender Verglasung und dgl.) bleiben. Wenn eine Beaufsichtigung durch mindestens eine erwachsene Person nicht gegeben ist, muss die Einbruchalarm bzw. -meldeanlage eingeschaltet sein. Einzelstücke mit einem Einkaufswert über EUR 1.500,00 sind nicht versichert. Die Entschädigung ist insgesamt mit dem in der Versicherungsurkunde (unter „Versicherungsschutz“) angeführten Betrag begrenzt (in diesem Fall: 80.000

„Keine Versicherungsleistung erfolgt für freiliegende Waren, bei der folgende Klausel anzuwenden ist“: Waren temporär außerhalb von Behältnissen. Anwesenheitspflicht: In im Geschäftslokal befindlichen, verschlossenen Vitrinen und Juwelierpulten sowie in vom Geschäftslokal abgesicherten Schaufenstern sind die Waren während der Geschäftszeit und in der Mittagspause versichert, sofern mindestens eine erwachsene Person anwesend ist. In den Mittagspausen ist die Anwesenheit nicht erforderlich, wenn sämtliche Außenscheiben der Versicherungsräumlichkeiten aus durchbruchhemmender Verglasung bestehen oder alle Schaufenster, Eingangstüren und Oberlichten mit dem in der Versicherungsurkunde festgelegten Außenschutz (Rollbalken und dgl.) versehen sind und in beiden Fällen die Einbruchalarm- bzw. -meldeanlage eingeschaltet ist. Nicht versichert sind Schäden durch einfachen Diebstahl oder Trickdiebstahl. Die Entschädigung ist insgesamt mit dem in der Versicherungsurkunde (unter „Versicherungsschutz“) angeführten Betrag begrenzt (in diesem Fall: 160.000).

Nur für Raub und Feuer sind in der Police bis 400.000 versichert, in verschlossenen Tresoren bei Einbruch nachts 140.000 (zu den 240.000 freiliegend unter den angeführten Klauseln, dann also auch für Einbruch insgesamt 400.000).

Versicherung Schaden Juwelier Kleisinger
Klauseln. Nach einem Einbruch rücken Vertragsdetails in den Fokus, deren Auslegung über die Höhe der Versicherungsleistung entscheidet. © DJ

UNKLARHEITENREGELUNG IN VERTRÄGEN

Unser Kollege ging davon aus, dass die erste Klausel nur den klassischen Schaufenstereinbruch – also von außen durch Einschlagen der Scheibe – betrifft (80.000).

Die zweite Klausel stelle ein zusätzliches Limit für freiliegende Ware nachts von 160.000 zur Verfügung, sodass für freiliegend insgesamt 240.000 gegen Einbruch versichert wären, wenn das Geschäft von innen ausgeräumt wird. Der Rest sei ohnehin nachts in Tresoren verschlossen.

Wenn Beratungslücken SCHLAGEND WERDEN

Bei Antragserstellung wurden keinerlei Klauseln übermittelt, weitere Bedingungen, die zum Nachteil des Kollegen gereichten fanden sich erst in der Police wieder. Insgesamt wurde hier von Seiten des Versicherers in vielen Punkten „gepfuscht“. Dies wurde aber nicht bemerkt, aufgrund einer Kunden-Kaufbeziehung des Agenten zum Juwelier. Man vertraute auf die umfassende Kompetenz des Agenten.

Ihr WISSEN IST GEFRAGT

Nunmehr wollen wir eine Art Hilfestellungsleistung von Kollegen für Kollegen unter juristischer und versicherungstechnischer Moderation in diesem Medium zur Verfügung stellten, da wir bei der Juwelier die bestmögliche Reichweite für Sie sehen.

Wenn Sie also folgende Fragen beantworten können, oder wenn Sie vielleicht selbst mit solchen Fällen konfrontiert waren oder Kollegen kennen, die von derlei Unbill betroffen waren oder sind, kontaktieren Sie mich ganz einfach direkt, unter peter.kleisinger@euveron.at oder 0699 17213175, streng vertrauliche Behandlung selbstverständlich.

Versicherung Police Juwelier Beurteilung Kleisinger
Helfen Sie mit! Wie interpretieren Sie die angeführten Klauseln? © DJ

HELFEN SIE MIT!

Wie interpretieren Sie die angeführten Klauseln?

Mit Ihrem durchschnittlich verständigen Juwelierwissen aus Theorie und Praxis als Versicherungskunde einer renommierten Versicherungsgesellschaft, beziehen sich diese Klauseln auf temporär außerhalb von Tresoren und auf temporär = außerhalb von Geschäftszeiten / nicht-Geschäftszeiten?
Haben Sie in Ihrer Police genau die gleichen Klauseln?
Oder ähnliche?
Wie wurde Ihnen das bei Abschluss Ihrer eigenen Versicherung erklärt?

Mit Ihrer wertvollen Hilfe und Unterstützung können wir die Dauer des Gerichtsverfahrens Ihres Kollegen zur Erlangung der vollen Entschädigung signifikant verkürzen. Bedenken Sie, es könnte beim nächsten Mal auch Sie selbst betreffen.

Dr. Peter Kleisinger – Pi Consulting GmbH – Gewerbe und Industrieversicherungen.

Dr. Kleisinger Versicherungs Beurateilung

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