Die Wettbewerbskommission (Weko) hat vorerst einen Schlussstrich im Streit mit der Eta (Swatch Group) gezogen. Es gibt künftig keine Liefersanktionen für den Uhrwerkehersteller mehr.
Der Streit hatte im Dezember für viel Wirbel in der Schweizerischen Uhrenbranche gesorgt (hier) und ist nun wohl vom Tisch. Wie die Weko heute mitteilt, wird die Swatch-Tochter ETA nicht mit neuen Lieferverpflichtungen und Lieferbeschränkungen bei der Belieferung Dritter mit mechanischen Uhrwerken belegt. ETA ist somit frei und kann selbst entscheiden, an wen und wieviel sie liefert. Swatch Group-Chef Nick Hayek hatte bereits im Januar angekündigt, dass er sehr genaue Pläne hat, an wen er seine Werke liefern will und dass er insgesamt die Produktion reduzieren will, beziehungsweise bereits reduziert hat (hier).
Die Weko hält in Ihrer Mitteilung allerdings fest, dass die ETA marktbeherrschend sei. Auch dies hatte Swatch Group-Chef Nick Hayek bezweifelt. Wie dem auch sei, mit dem heutigen Entscheid bestehe für die ETA keine generelle Lieferverpflichtung mehr und das Unternehmen sei frei darin, künftig ausgewählte Drittkunden mit Uhrwerken zu beliefern, teilte die Weko am Mittwoch mit. Die im Jahr 2013 auferlegte Verpflichtung werde nicht durch neue Bestimmungen abgelöst. Eigentlich sollte sie die marktbeherrschende Stellung von ETA brechen, was allerdings nur im Fall von Sellita gelang. Die Weko teilte allerdings mit, dass ETA gesetzliche Verhaltensregeln erfüllen müsse. Unzulässig wären aus Sicht der Behörde beispielsweise eine Koppelung des Bezugs von mechanischen ETA-Uhrwerken an den Bezug anderer Produkte der Swatch Group wie Quarzwerke oder Assortiments der Tochter Nivarox. Auch eine missbräuchliche Verdrängungsstrategie gegen Konkurrenten werde nicht toleriert, kündigte die Behörde an. Die heutige Entscheidung könne an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden, informiert die Weko. Einen Kommentar zum Thema lesen Sie hier.
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