Der Europäische Gerichtshof hat Google zu einer hohen Kartellstrafe verurteilt. © Shutterstock
Die EU-Kommission hat Google zu einer Geldbuße in Höhe von 4,1 Milliarden Euro verurteilt. Beim Verfahren ging es um Ausnutzung von Googles Betriebssystem Android.
Quasi-Monopolstellung: Wegen zu großem Einfluss hatte die EU-Kommission gegen den Tech-Giganten Google geklagt. Die EU-Kommission forderte eine Geldbuße in Höhe von 4,3 Milliarden Euro gefordert. Beim Urteil wurde diese nun leicht reduziert, auf 4,1 Milliarden Euro.
Bei dem Rechtsstreit – Google hatte selbst gegen die Milliardenstrafe geklagt – ging es um illegale Geschäftspraktiken bei Android-Smartphones. Googles eigenes Betriebssystem Android verzeichnet, verfügt über mehr als 2,5 Milliarden aktive User in mehr als 190 Ländern. Das entspricht einem Marktanteil von 80 Prozent. Die übrigen 20 Prozent werden vom Tech-Konzern Apple mit dem iOS-Betriebssystem beherrscht.
Zu strenge Google-Vorgaben für Hersteller
Das EU-Gericht hatte Google vorgeworfen, die vorherrschende Stellung seiner Suchmaschine zu stärken. Google habe den Hersteller von Android-Smartphones und den Betreibern von Mobilfunknetzen unzulässige Beschränkungen aufgelegt.
Anders als beim Apple-Betriebssystem iOS handelt es sich bei Android um ein Open-Source-Betriebssystem. Hersteller von Smartphones und anderer entsprechender Software können das Betriebssystem kostenlos nutzen, um ihre Programme und Dienstleistungen darauf aufzubauen – dafür müssen sie allerdings auch mit Einschränkungen und Vorgaben von Google leben.
Wer Google-Dienste wie etwa Maps oder den Play Store auf seinem Gerät anbieten will, muss laut Google-Vorgaben in jedem Fall ein Paket aus elf Apps installieren. Damit kommen erzwungenermaßen viele Dienste direkt von Google selbst und verdrängen damit andere Anbieter.
Sieben Jahre lange Untersuchung
Die EU-Kommission hatte Googles möglichen Verstoß gegen das Kartellrecht sieben Jahre lang untersucht, bereits 2018 musste Google sich dem Europäischen Gerichtshof beugen und Drittanbietern das Recht zugestehen, nur einzelne Google-Apps nutzen zu können, hatte aber im Januar dieses Jahres Berufung gegen das Bußgeld-Urteil der EU-Kommission eingereicht.
Obwohl die Geldstrafe letztendlich leicht abgemildert wurde, ist sie mit einer Höhe von 4,1 Milliarden die höchste Kartellstrafe, die die EU-Kommission gegen ein Unternehmen ausgesprochen hat.
Google hat sich bislang noch nicht zum Urteil geäußert, kann aber noch vor dem Europäischen Gerichtshof Einspruch einlegen.
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