3G am Arbeitsplatz – das sind die Regeln

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Mit der 3G-Pflicht sollen die Neuinfektionen durch Covid19 eingedämmt werden.

Ab 1. November gilt in Österreich die 3G-Pflicht am Arbeitsplatz. Verstöße können bis zu 3.600 Euro kosten.



Die Zahl der Covid19-Neuinfektionen ist in den vergangenen Tagen deutlich gestiegen. Hinzu kommt eine neue Variante, die noch ansteckender sein soll, als die bisherigen Mutationen. Daher tritt mit 1.November eine 3G-Regel am Arbeitsplatz in Kraft. Demnach müssen alle, die am Arbeitsort physischen Kontakt zu anderen Personen nicht ausschließen können, stets einen Impf-, Genesungs- oder Testnachweis mit sich führen.  Ausnahmen gibt es nur für Tätigkeiten, bei denen ein Kontakt zu anderen ausgeschlossen werden kann.
Zwar gilt die 3G-Regel zwar bereits ab 1.November, allerdings wird eine zweiwöchige Übergangsfrist eingeräumt. Bis einschließlich 14. November können Personen ohne 3G-Nachweis stattdessen durchgehend eine FFP2-Maske tragen.

Empfindliche Strafen

Für die Einhaltung dieser Maßnahmen sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer verantwortlicher. Wobei für die Kontrollen in erster Linie der Arbeitgeber zuständig ist. Arbeitgeber müssen stichprobenartig überprüfen, ob die 3G-Regelung am Arbeitsort eingehalten wird. Werden diese Bestimmungen nicht eingehalten, drohen laut Covid-Maßnahmengesetz sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer empfindliche Strafen: Für Arbeitnehmer kann die Verwaltungsstrafe bis zu 500 Euro ausmachen, Arbeitgeber müssen mit einer Strafe bis zu 3.600 Euro rechnen.

Ende der Maskenpflicht

Die 3G-Regel stellt für viele Mitarbeiter eine spürbare Erleichterung dar: Denn mit dem 3G-Nachweis entfällt die Maskenpflicht in der Arbeit. Bisher mussten die Mitarbeite im Supermarkt eine Maske tragen. Aber auch ungeimpfte Personen, die im Non-Food-Handel tätig sind, mussten bislang eine Maske tragen.Wirtschaftskammer, Handelsverband und Gewerkschaft begrüßen diese Regelung, da sie zu einer Gleichbehandlung der Mitarbeiter führt.

Kunden müssen weiterhin an Orten zur Deckung notwendiger Grundbedürfnisse, wie etwa in Supermärkten, Apotheken oder in öffentlichen Verkehrsmitteln eine FFP2-Maske tragen. Im nicht lebensnotwendigen Handel, etwa in Reisebüros aber auch in Mussen reicht ein 3G-Nachweis. Kann dieser nicht vorgelegt werden, so ist eine FFP2-Maske zu tragen.

Die Bundesländer oder Unternehmen können bei all diesen Punkten strengere Vorgaben machen, wie es Wien bereits gemacht hat.

 

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